Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,00 für alle Heizungsanlagen gewährt.
Die Förderaktion für 2024 läuft vom 07.10.2024 bis 28.02.2025
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, das Nettojahreseinkommen = 14 Gehälter durch 12 Monate dividieren):
- Einpersonen Haushalte: € 1.572,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
Bitte nehmen Sie für die Antragstellung sämtliche Einkommensnachweise (letzten Pensionsabschnitt, Monatslohnzettel, Nachweis v. Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Einkünfte aus Vermietungen, Einkommensteuerbescheid, Familienbeihilfe ...).
Antragstellung im Bürgerbüro/Erdgeschoss der Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal bei Susanne Fabing oder Natascha Hohsner.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von BewohnerInnen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss unter folgendem Link beantragt werden:
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Richtlinien Heizkostenzuschuss