WAHLENKARTEN

Allgemeine Informationen zur Ausstellung einer Wahlkarte

Antragsform:

• Schriftlich (auch per E-Mail oder via Internetmaske online Wahlkartenbeantragung, bei der Gemeinde,  von der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde;
• schriftlich mittels ausgefüllter Rücksendekarte der amtlichen Wahlinformation;
• via ID-Austria bzw. eID („digitales Amt“);
• mündlich (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

Zu beachten: Die Beantragung der Wahlkarte hat ausnahmslos durch die wahlberechtigte Person selbst und nicht durch Dritte zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Erziehungsberechtigte oder andere Nahestehende ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch einen Erwachsenenvertreter (vormals Sachwalter).


Zeitpunkt der Antragstellung:

Schriftlich:

• Seit Ausschreibung der Gemeinderatswahlen 2025 bis zum Mittwoch, 19. März 2025 (4. Tag vor der Wahl)
• bis zum Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr (2. Tag vor der Wahl), wenn eine persönliche Übergabe der
   Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (persönlich):

• Seit Ausschreibung der Gemeinderatswahlen 2025 bis zum Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr (2. Tag vor der Wahl). Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!


Bitte bringen Sie zur Antragsstellung einen amtlichen Lichtbildausweis mit !